Vor 72 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verabschiedet. Ihr Versprechen lautet: Keine Person, die vor Verfolgung flieht, darf zurückgewiesen werden. Dieses Versprechen des persönlichen Schutzanspruchs war ein humanitärer Meilenstein und wurde am 28. Juli 1951 von der Internationalen Gemeinschaft gegeben – vor allem als Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg, als die Weltgemeinschaft viele jüdische Geflüchtete im Stich ließ.
Umso erschreckender ist es, dass aktuell Teile der CDU die Abschaffung des individuellen Asylrechts und damit die Aufkündigung der GFK fordern. Stattdessen sollen feste Kontingente sowie eine komplette Auslagerung des Asylverfahrens in die Herkunftsländer eingeführt werden. Dieser Vorstoß von Thorsten Frei, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, wurde und wird zu Recht heftig und parteiübergreifend kritisiert. Nicht nur, weil er „illegale“ Migration gar nicht stoppen wird. Sondern vor allem, weil er das individuelle Recht auf Asyl in Frage stellt – welches übrigens nicht nur durch die GFK sondern auch durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert wird.
„Ein Mensch wird nicht zum Flüchtling, weil ihm dieser Status zugesprochen wird, sondern bekommt seinen Status anerkannt, eben weil er flüchten musste.“ Der Jahrestag erinnert uns an diesen wichtigen Gründungsgedanken der GFK und mahnt uns dazu, von einer humanen Asylpolitik und dem Grundrecht auf Asyl nicht nur zu reden, sondern es auch tatsächlich mit Leben zu füllen. Dazu gehört definitiv nicht, es in Frage zu stellen. Stattdessen sollten wir 72 Jahre später auf Genf aufbauen und um die Aspekte erweitern, an die damals nicht gedacht wurde. Dazu gehören etwa der Klimawandel, der Raubbau an unserem Planeten oder postkoloniale Ausbeutung. An all das wurde 1951 nicht gedacht und doch zerstört es heute Lebensgrundlagen, zieht Konflikte nach sich und führt zu neuen Fluchtgründen. Die GFK war ein Meilenstein. Einer, den wir heute feiern und auf dem wir morgen aufbauen sollten.