Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis und die Gewährleistung von größtmöglicher Sicherheit eine Kernaufgabe unseres Rechtsstaates. Ebenso schwer wiegen jedoch die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger. Als SPD-Fraktion haben wir uns bei den Verhandlungen zum neuen Sächsischen Polizeigesetz deshalb von einem klaren Grundsatz leiten lassen: Sicherheitsinteressen und Grundrechte müssen stets miteinander in Einklang gebracht werden.
Aufgrund von Urteilen des Verfassungsgerichtshofs war eine Überarbeitung des Gesetzes zwingend und fristgerecht nötig, um der Polizei verfassungskonforme Befugnisse in einer sich rasant digitalisierenden Welt an die Hand zu geben. In der Landtagssitzung am 24. Juni haben wir die Polizeirechtsnovelle beschlossen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Detaillierteste KI-Regeln bundesweit: Sachsen ist nun eines der ersten Bundesländer mit detaillierten und klaren Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit. Wir schaffen Rechtssicherheit bei der Auswertung digitaler Datenmengen – jedoch unter strengen Auflagen.
- Grundrechtsschutz & Datenschutz: Für die Nutzung moderner Technologien gelten klare Grenzen wie der Richtervorbehalt, enge Vorgaben bei biometrischer Echtzeitidentifizierung sowie eine starke Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
- Absage an Palantir: Die Nutzung der umstrittenen US-Software ist ausgeschlossen. Wir setzen auf europäische und nationale Lösungen, um den Schutz personenbezogener Daten und unsere digitale Souveränität zu sichern.
- Besserer Schutz bei häuslicher Gewalt: Die Anordnungsfristen bei Wohnungsverweisungen wurden verlängert, um Opfer von häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt wirksamer zu schützen.
Mit dem Beschluss haben wir ein Polizeirecht geschaffen, das sich auf der Höhe seiner Zeit befindet – verfassungskonform, modern und grundrechtssensibel.
Mein Redetext findet sich hier. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung findet sich hier.








