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Albrecht Pallas

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Pressemitteilung zur Sondersitzung des Innenausschusses #le0306

13. Juni 2023

Kategorien: Alle

In der Sondersitzung am 12. Juni beschäftigte sich der Innenausschuss im Sächsischen Landtag mit der Gesamtlage, dem Versammlungsgeschehen und dem Polizeieinsatz in Leipzig am 3. Juni 2023. 

 

Dazu erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Leider bleiben nach der heutigen Sondersitzung noch viele Fragen offen. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die meine bisherige Auffassung widerlegen. Ich habe dem Innenministerium einen Fragekatalog mit 50 Fragen gestellt. Auf einen Großteil der Fragen habe ich noch keine Antwort erhalten.”

Albrecht Pallas, selbst Polizeibeamter, macht in Reaktion auf unsachliche Vorwürfe deutlich: „Um es klar zu sagen: Gewalt, insbesondere gegen Polizeibeamte, verurteile ich. Sie muss und sie wird strafrechtlich verfolgt werden. Das ist Aufgabe und Pflicht des Rechtsstaates. Es ist aber auch die Pflicht des Rechtsstaates, die Verhältnismäßigkeit – insbesondere gegenüber Unbeteiligten und Minderjährigen – zu wahren. Kollateralschäden dürfen dabei nicht billigend in Kauf genommen werden. Auch eine fehlende Mitwirkung von Beschuldigten darf nicht dazu führen, dass Maßnahmen ohne ausreichende sanitäre Versorgung bei Temperaturen um die 7°C elf Stunden dauern. Das sehe ich als offensichtlich unverhältnismäßig an.“

Hinsichtlich der Umschließung am Heinrich-Schütz-Platz, mit dem Vorwurf des Landfriedensbruches im besonders schweren Fall gegenüber einem Teil der über 1.000 Personen, bestehen erhebliche Bedenken zur Verhältnismäßigkeit. Bei einer solchen großen Gruppe braucht es darüber hinaus klare Tatsachen eines Anfangsverdachts, die den rechtlichen Maßstäben eines Tatbeitrages des Einzelnen in dieser Gruppe genügt. 

Pallas abschließend: „Nach der heutigen Sitzung kann auch die Polizei nicht ausschließen, dass sich in dieser Gruppe Personen befanden, denen von Anfang an kein Tatvorwurf zu machen war. Für die Wahrnehmung der Bevölkerung ist es äußerst bedeutend, wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Sachsen gewährleistet wird. Wer unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit steht, muss sie auch in Anspruch nehmen können. Gegen tatsächlich Unfriedliche muss eingeschritten werden.“