Wir stärken die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung
Im Sächsischen Landtag wurde heute die 3. Kommunalrechtsnovelle beraten und beschlossen. Das Kommunalrecht – also die gesetzlichen Grundlagen für die wichtige Arbeit in Städten, Gemeinden und Landkreisen – wird regelmäßig auf aktuelle Entwicklungen sowie Bedürfnisse überprüft und an neue Bedingungen und Herausforderungen vor Ort angepasst.
Zum zweiten Mal innerhalb von fünf Jahren hat die SPD die weitreichenden Modernisierungen der gesetzlichen Grundlagen für die wichtige Arbeit in unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen geprägt. Während der Schwerpunkt der 2. Kommunalrechtsnovelle 2017 auf einem Ausbau der örtlichen Beteiligung, z.B. durch die neue Stadtbezirksverfassung, lag, nimmt die jetzige 3. Novelle die gesamte kommunale Familie in den Blick. Wir stärken und Erleichtern die Handlungsmöglichkeiten für die Bürgermeister:innen bzw. Landrät:innen und ihre Verwaltungen, für die ehrenamtlichen Gemeinderäte und Kreistage sowie für die Bürgerinnen und Bürger. Unser grundlegendes Ziel bei der Novelle: das kommunale Dreieck aus Bürgermeister:in/Landrät:in, Gemeinderat/Kreistag und Bevölkerung stärken.
Berücksichtigung finden bei der aktuellen Novelle vor allem:
1) Die Pandemiesituation, die auch Auswirkungen auf die politische Arbeit in den Kommunen hat.
2) Die Erkenntnisse rund um die letzten Kommunalwahlen 2019.
3) Die aktuellen Berichte aus der kommunalen Praxis.
Mit Blick auf die anhaltende Pandemiesituation im Freistaat und die anstehenden Bürgermeister:innen- und Landrät:innen-Wahlen in diesem Frühjahr braucht es dringend Rechtssicherheit im Bereich der virtuellen Ratssitzungen und der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamt:innen. Diese Sicherheit geben wir jetzt mit dem Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts. Daher war es uns besonders wichtig, die Novelle so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen und der kommunalen Familie damit die notwendige Sicherheit zu geben.
Der Fokus liegt bei der Novelle auf, der:
a) Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Pandemiesituation, z.B. virtuelle Ratssitzungen und Fortentwicklung des kommunalen Wirtschaftens
b) Stärkung der Mitbestimmung vor Ort durch die Absenkung von Quoren und dem vereinfachten Zugang zu kommunalpolitischen Informationen
c) Stärkung der kommunalpolitischen Fraktionsarbeit, insbesondere durch die Nachschärfung im Bereich der Fraktionsbildung und ‑ausstattung sowie der Kontrollmöglichkeit gegenüber der Verwaltung
d) Aufwertung der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen-Tätigkeit zur Hauptamtlichkeit und Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit durch Einführung eines Ehrensolds
e) Ermöglichung von einem weiteren Beigeordneten für die einwohnerstärksten Großstädte und Landkreise
f) Stärkung kommunaler Selbstverwaltung durch die Übertragung der Ausschussvertretungsregelungen
g) Schaffung einer Rechtsgrundlage für Mitteilungen aus nicht-öffentlichen Sitzungen
Eine Kernherausforderung bei der Novelle war, virtuelle Ratssitzungen und Live-Streaming rechtssicher auszugestalten und die Kommunen bei den Änderungen weitestgehend mitzunehmen. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zur Novelle waren auch der Grund, warum wir als Koalition durch einen Änderungsantrag noch einmal nachgeschärft hatten. Zugleich wurden im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss weiterer Änderungsbedarf seitens der kommunalen Ebene offenkundig.
Stärkung der kommunalen Familie und der Bürgerbeteiligung
Uns war und ist es als Fraktion besonders wichtig: Die kommunale Familie und die häufig ehrenamtliche Demokratiearbeit vor Ort zu stärken. Es ging uns bei der Novelle daher insbesondere darum, die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Pandemie zu erhalten, die Gremien- und Fraktionsarbeit zu stärken und den Weg dafür zu bereiten, die kommunalen Entscheidungen transparenter zu machen.
Albrecht Pallas:
Mit dem Gesetz schaffen wir endlich Rechtssicherheit für virtuelle Ratssitzungen und im Bereich der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamtinnen und ‑beamte. Das ist gerade mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen wichtig.
Unser Änderungsantrag basierte auf Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und den Anmerkungen bei der Anhörung zur Novelle bei der letzten Sitzung des Innenausschusses. Zentral war für uns, dass die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung deutlich gestärkt werden. Daher haben wir den Entwurf nachgeschärft.
Mit der Digitalisierung der kommunalpolitischen Arbeit setzen wir die Segel in Richtung Zukunft, auch über die Pandemie hinaus. Wichtig ist, die Kommunen handlungsfähig zu halten und dabei die ehrenamtliche Arbeit von Gemeinde- oder Kreisrät:innen zu erleichtern und zu stärken. Deshalb schaffen wir auch im Bereich der Aufstellung von ausstehenden Jahresabschlüssen sowie bei der Verlängerung von finanziellen Entscheidungsgrundlagen Abhilfe.
Durch die Novelle stärken wir zudem die Zivilgesellschaft: die Bürgerinnen und Bürger, die ihr kommunales Umfeld mitgestalten wollen. Ihnen wollen wir mehr Raum geben, die Erfahrung von Selbstwirksamkeit in unserem demokratischen Gemeinwesen zu machen. Das ist besonders wichtig, weil wir überall einen stillen Teil der Bevölkerung haben, der das Gefühl hat, ihre Wünsche, Ziele und Alltagsprobleme werden von der Politik nicht gesehen. Deshalb wollen wir die Bürgerbeteiligung vereinfachen. Die kommunale Familie braucht jedes Mitglied, um stark zu sein. Denn es braucht Kraft für die Herausforderungen, die täglich vor Ort zu bewältigen sind.