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Albrecht Pallas

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Innenausschuss bringt 3. Kommunalrechtsnovelle auf den Weg

27. Januar 2022

Kategorien: Alle | Pressemitteilung
Themen: Kommunales

Innenausschuss bringt 3. Kommunalrechtsnovelle auf den Weg

Im Innenausschuss des Sächsischen Landtags wurde heute über die 3. Kommunalrechtsnovelle beraten und entschieden. Das Gesetz soll im Februar im Sächsischen Landtag beschlossen und dann schnellstmöglich verkündet werden.

Kommunalrechtsnovelle?

Das Kommunalrecht – also die gesetzlichen Grundlagen für die wichtige Arbeit in Städten, Gemeinden und Landkreisen – wird regelmäßig auf aktuelle Entwicklungen sowie Bedürfnisse überprüft und an neue Bedingungen und Herausforderungen vor Ort angepasst. Unser grundlegendes Ziel ist dabei das kommunale Dreieck aus Bürgermeister:in/Landrät:in, Gemeinderat/Kreistag und Bevölkerung zu stärken.

 

Berücksichtigung finden bei der aktuellen Novelle vor allem:

  1. Die Pandemiesituation, die auch Auswirkungen auf die politische Arbeit in den Kommunen hat.
  2. Die Erkenntnisse rund um die letzten Kommunalwahlen 2019.
  3. Die aktuellen Berichte aus der kommunalen Praxis.

 

Mit Blick auf die anhaltende Pandemiesituation im Freistaat und die anstehenden Bürgermeister:innen- und Landrät:innen-Wahlen im Frühjahr 2022 braucht es dringend Rechtssicherheit im Bereich der virtuellen Ratssitzungen und der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamt:innen.

 

 

Der Fokus liegt bei der Novelle auf, der:

a) Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Pandemiesituation, z.B. virtuelle Ratssitzungen und Fortentwicklung des kommunalen Wirtschaftens

b) Stärkung der Mitbestimmung vor Ort durch die Absenkung von Quoren und dem vereinfachten Zugang zu kommunalpolitischen Informationen
c) Stärkung der kommunalpolitischen Fraktionsarbeit, insbesondere durch die Nachschärfung im Bereich der Fraktionsbildung und ‑ausstattung sowie der Kontrollmöglichkeit gegenüber der Verwaltung

d) Aufwertung der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen-Tätigkeit zur Hauptamtlichkeit und Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit durch Einführung eines Ehrensolds

e) Ermöglichung von einem weiteren Beigeordneten für die einwohnerstärksten Großstädte und Landkreise

f) Stärkung kommunaler Selbstverwaltung durch die Übertragung der Ausschussvertretungsregelungen

g) Schaffung einer Rechtsgrundlage für Mitteilungen aus nicht-öffentlichen Sitzungen

 

Änderungsantrag der Koalition:

Eine Kernherausforderung bei der Novelle war, virtuelle Ratssitzungen und Live-Streaming rechtssicher auszugestalten und die Kommunen bei den Änderungen weitestgehend mitzunehmen. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zur Novelle waren auch der Grund, warum wir jetzt durch einen Änderungsantrag nachgeschärft haben. Zugleich wurden im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss weiterer Änderungsbedarf seitens der kommunalen Ebene offenkundig.

Uns war und ist es als Fraktion besonders wichtig: Die kommunale Familie und die häufig ehrenamtliche Demokratiearbeit vor Ort zu stärken. Es ging uns bei der Novelle daher insbesondere darum, die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Pandemie zu erhalten, die Gremien- und Fraktionsarbeit zu stärken und den Weg dafür zu bereiten, die kommunalen Entscheidungen transparenter zu machen.