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Albrecht Pallas

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Wir stärken die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung

16. Dezember 2021

Kategorien: Alle | Pressemitteilung
Themen: Kommunales

Wir stärken die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung

Im Innenausschuss des Sächsischen Landtags fand heute eine Anhörung zur 3. Kommunalrechtsnovelle statt. Das Kommunalrecht wird regelmäßig auf aktuelle Entwicklungen sowie Bedürfnisse überprüft und an neue Bedingungen und Herausforderungen vor Ort angepasst. Berücksichtigung finden bei der aktuellen Novelle vor allem:

1) Die Pandemiesituation, die auch Auswirkungen auf die politische Arbeit in den Kommunen hat.
2) Die Erkenntnisse rund um die letzten Kommunalwahlen 2019.
3) Die aktuellen Berichte aus der kommunalen Praxis.

Mit Blick auf die anhaltende Pandemiesituation im Freistaat und die anstehenden Bürgermeister:innen- und Landrät:innen-Wahlen im Frühjahr 2022 braucht es dringend Rechtssicherheit im Bereich der virtuellen Ratssitzungen und der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamt:innen. Deshalb soll das Gesetz bereits im Februar im Sächsischen Landtag beschlossen und dann schnellstmöglich verkündet werden.

Der Fokus liegt bei den Änderungen auf:

  1. der Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Pandemiesituation, z.B. virtuelle Ratssitzungen und kommunales Wirtschaften
  2. der Stärkung der Mitbestimmung vor Ort und dem vereinfachten Zugang zu kommunalpolitischen Informationen
  3. der Stärkung der kommunalpolitischen Fraktionsarbeit
  4. der Aufwertung und Anerkennung der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen-Tätigkeit zur Hauptamtlichkeit sowie Einführung eines Ehrensolds
  5. der Ermöglichung von einem weiteren Beigeordneten für die einwohnerstärksten Gemeinden und Landkreise

Die Kernherausforderung wird dabei sein, virtuelle Ratssitzungen und Live-Streaming rechtssicher auszugestalten und die Kommunen bei den Änderungen weitestgehend mitzunehmen.