+++ Sachsen muss zügig das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus umsetzen +++
„Die Erstellung und Verbreitung von sogenannten Feindeslisten soll künftig als Straftat verfolgt werden können. Das ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, die sich Hass und Gewalt entgegenstellen“, so Albrecht Pallas zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. Danach soll das Strafgesetzbuch um einen entsprechenden Paragrafen erweitert werden.
„Vor allem in der organisierten Rechten werden immer wieder sogenannte Feindes- oder Todeslisten mit politisch Andersdenkenden und ihnen unliebsamen Personen erstellt und verbreitet. Auch in der sogenannten Querdenken-Bewegung kursierten schon sogenannte Feuermelderlisten. Sie wollen damit ein Klima der Angst und Einschüchterung erzeugen. Dem kann mit dem erweiterten Gesetz künftig ein Riegel vorgeschoben werden.“
„Gewalt und Bedrohungen durch die extreme Rechte sind eine der ganz großen Herausforderungen unserer Zeit, der sich alle Ebenen vom Bund über die Bundesländer bis zu den Kommunen aber auch die Zivilgesellschaft annehmen muss. Sachsen muss jetzt zügig sein Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus umsetzen. Dazu gehört unter anderem eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von rechtsextremen Bedrohungen oder Straftaten.
Ich erwarte, dass das Gesamtkonzept bald vom Kabinett beschlossen wird. Die größte Gefahr für unsere Demokratie geht vom Rechtsextremismus aus. Wir müssen als Gesamtgesellschaft handeln, sehr konkret und sehr wirkungsvoll.“
Hintergrund
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2021/0317_Feindeslisten.html