Schneller Planen & Bauen in Sachsen: Digitalisierung nutzen, Bürger mitnehmen

16. September 2026

Ob neuer Wohnraum, moderne Verkehrswege, Gewerbeansiedlungen oder der Ausbau der Energieinfrastruktur – jedes Bau- und Entwicklungsvorhaben beginnt mit einer guten Raumordnung. Um Vorhaben in Sachsen künftig schneller und rechtssicher auf den Weg zu bringen, haben wir im Sächsischen Landtag das neue Landesplanungsgesetz beschlossen.

In meiner Rede am 16. September habe ich betont: Dieser Gesetzentwurf kommt vielleicht etwas unscheinbar daher, er schafft aber genau den Ausgleich, den wir für eine moderne Verwaltung brauchen. Wir nutzen Digitalisierung, um Bürokratie abzubauen und Tausende Arbeitsstunden einzusparen, während wir gleichzeitig sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger weiterhin verlässlich beteiligt werden.

Die Kernpunkte des Gesetzes im Überblick:

  • Verfahren digitalisieren & beschleunigen: Unterlagen zur Regionalplanung werden künftig digital über das Beteiligungsportal des Freistaates oder andere geeignete Portale bereitgestellt. Das spart Zeit und vereinfacht die Bearbeitung in den Verwaltungen.
  • Analoge Zugänge sichern: Einwendungen müssen für alle möglich bleiben. Stellungnahmen können daher auch weiterhin persönlich oder zur Niederschrift bei den zuständigen Stellen abgegeben werden.
  • Planungssicherheit durch Fristen: Gibt eine zu beteiligende öffentliche Stelle innerhalb der Frist keine Rückmeldung ab, gilt dies grundsätzlich als Ausbleiben von Bedenken. Das verhindert unnötige Blockaden und schafft Verlässlichkeit für Kommunen und Unternehmen.
  • Beteiligung als Qualitätssicherung: Kritik und Hinweise aus der Praxis sind kein störendes Anhängsel, sondern machen Entscheidungen der Verwaltung am Ende besser und praxistauglicher.

Als SPD-Fraktion organisieren wir Fortschritt, ohne die Menschen auf dem Weg einzubüßen.

Mein Redetext findet sich hier. Der Gesetzentwurf findet sich hier.