Der Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist eine Kernaufgabe unseres Rechtsstaates. Wer im Dienst des Freistaates Sachsen als Beamtin oder Beamter Verantwortung übernimmt oder eine Erlaubnis zum Besitz von Waffen erhält, genießt ein besonderes Privileg und trägt eine hohe Verantwortung.
In der Landtagssitzung am 24. Juni hat die AfD-Fraktion versucht, behördliche Erlasse zur Überprüfung der Verfassungstreue und waffenrechtlichen Zuverlässigkeit als unsachgemäß darzustellen. In meiner Rede habe ich klargestellt: Unser Rechtsstaat handelt an dieser Stelle vollkommen konsequent und auf der Grundlage klarer Gesetze.
Die wichtigsten Punkte aus der Debatte im Überblick:
- Klare rechtliche Maßstäbe: Sowohl das Waffengesetz als auch das Sächsische Beamtengesetz schreiben vor, dass bei Zweifeln an der Verfassungstreue oder der Eignung genau geprüft werden muss.
- Rechtsstaatliche Verfahren statt Willkür: Der von der AfD erzeugte Eindruck eines pauschalen oder direkten Rauswurfs aus dem Beamtenverhältnis ist falsch. Es gelten stets ordnungsgemäße Disziplinarverfahren mit umfassenden Gehörs- und Schutzrechten.
- Rechtsextremismus entschlossen entgegentreten: Mit über 3.200 Straftaten jährlich im Freistaat bleibt der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere Gesellschaft. Eine wehrhafte Demokratie muss hier klare Grenzen ziehen.
- Keine Täter-Opfer-Umkehr: Die Versuche der AfD, sich in eine Opferrolle zu begeben, lenken nur von den tatsächlichen Ursachen ab – etwa der Einstufung des Landesverbandes als erwiesen rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz und bestätigende Gerichtsentscheidungen.
Als SPD-Fraktion stehen wir fest an der Seite unseres Rechtsstaates und seiner Institutionen, die unsere Demokratie schützen.
Mein Redetext findet sich hier.








