Die Bedrohung durch Drohnen stellt die Sicherheitsbehörden in Deutschland vor neue Herausforderungen. Die Sperrung des Flughaftens in München hat gezeigt, dass bereits von der Sichtung unbemannter Flugzeugsysteme in der Nähe sensibler Orte eine ernste Gefahr ausgehen kann.
Zwar reagieren in solchen Fällen die verantwortlichen Stellen immer schnell und verantwortungsbewusst. Häufig sind Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden unzureichend. Der kürzlich verabschiedete Entwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes geht deshalb in die richtige Richtung. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, dass auch die Landespolizeien in der Lage sein müssen, die kritische Infrastruktur in unserem Land adäquat zu schützen.
Die Sächsische Staatsregierung macht deshalb in Ihrem Entwurf zur Novellierung des Polizeivollzugsdienstgesetzes u.a. Vorschläge für polizeiliche Befugnisse zur Abwehr von Drohnen. Den Entwurf gilt es nun im Anhörungsverfahren gründlich zu prüfen, weshalb ich alle Verbände dazu ermutigen möchte, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Auch Bürgerinnen und Bürger können über das Beteiligungsportal des Freistaates Kommentare und Kritik an den Vorschlägen abgeben. Denn Ihre Anmerkungen sind ein wichtiger Baustein, damit im Sächsischen Landtag ein zeitgemäßes und ausgewogenes Gesetz verabschiedet werden kann.
Dieser Kommentar erschien im Newsletter „Netzwerk Sicherheit“. Der Newsletter “Netzwerk Sicherheit” des Behörden Spiegel berichtet wöchentlich über aktuelle Themen für das deutsche Netzwerk der Sicherheit: Polizeien, Ordnungsdienst, Zoll und behördliche Gefahrenabwehr. Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier.








