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Albrecht Pallas

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Drews/Pallas: Verbale Entgleisungen bringen uns nicht weiter – Warum das Zweckentfremdungsverbot richtig und wichtig ist

13. März 2024

Kategorien: Alle | Pressemitteilung

In einem Interview in der heutigen Sächsischen Zeitung vergreift sich der Anbieter von Dresdner Ferienwohnungen, Bernd Hoffmann, mit seiner Bewertung zum Zweckentfremdungsverbot deutlich im Tonfall. Die wohnungspolitischen Sprecher der Dresdner SPD, Vincent Drews (Stadtrat) und Albrecht Pallas (MdL), halten dagegen und fordern eine Rückkehr zur sachlichen Auseinandersetzung:

Vincent Drews führt aus: „Als SPD haben wir nichts gegen Ferienwohnungen oder deren Betreiber. Allerdings müssen auf einem angespannten Wohnungsmarkt Prioritäten gesetzt werden. Dabei stehen wir entschieden an der Seite der vielen Dresdnerinnen und Dresdner, die eine Wohnung suchen. Deren Versorgung ist wichtiger als die Unterbringung von Touristen und die wirtschaftlichen Interessen Einzelner. Gerade in der Neustadt und der Altstadt braucht es zusätzlichen Wohnraum. Gleichzeitig sind das die Stadtteile, in den der Anteil von Ferienwohnungen und Airbnb-Vermietungen besonders hoch ist. Mit dem Zweckentfremdungsverbot gehen wir gegen diese Entwicklung nun vor. Die Nutzung von DDR- und Nazivergleichen durch Herrn Hoffmann zeigt doch nur, dass es keine vernünftigen Sachargumente gegen diese Entscheidung gibt.“

Albrecht Pallas ergänzt: „Für die SPD ist klar: Wohnungen sind zuallererst zum Wohnen da! Neben Mietpreisbremse und sozialem Wohnungsbau ergreifen wir mit dem Zweckentfremdungsverbot die nächste wichtige Maßnahme hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Bei allem Verständnis für die Sorge um den eigenen Lebensunterhalt: Bei der Befassung mit der aktuellen Rechtslage würde Herr Hoffmann schnell feststellen, dass viele seiner Ängste unbegründet sind, und es durchaus Möglichkeiten gibt, seine Ferienwohnungen in der Dresdner Neustadt weiterzubetreiben. Für Anbieter bereits bestehender Ferienwohnungen haben wir eine Übergangsfrist von zwei Jahren geschaffen, die eine ausreichende Vorbereitungszeit ermöglicht. Im Anschluss entscheidet die Verwaltung im Einzelfall, ob begründete Argumente für eine weitere Nutzung als Ferienwohnung vorliegen. Ich empfehle dringend, zu einer sachlichen und konstruktiven Befassung zurückzukehren. Die völlig überzogenen Vorwürfe gehen an der Realität vorbei.“

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