Zur Debatte zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
“Wir stellen sicher, dass alle Sächsinnen und Sachsen im Ernstfall gut geschützt sind. Bereit sein, wenn es brennt. Da sein, wenn Hilfe gebraucht wird. Die Bevölkerung schützen, wenn die Natur die Menschen fordert. Dazu brauchen wir koordinierte Abläufe und beste Bedingungen. Mit der Novelle verbessern wir diese Arbeitsbedingungen für alle ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer. Und wir stärken Innovation und Entwicklungspotential für besseren Schutz und medizinische Hilfe für die Bevölkerung in Sachsen.
Damit das gelingt, schaffen wir für die Träger des Rettungsdienstes, also die Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände, die sogenannte Bereichsausnahme. Das Auswahl- und Ausschreibungsverfahren dafür liegt nun in den Händen der kommunalen Verwaltungen. Das stärkt den ehrenamtlich organisierten Katastrophenschutz und erweitert die Entscheidungsfreiheit der Kommunen.
Beim Thema Helfergleichstellung schließen wir eine Regelungslücke zur Freistellung von der Arbeit und Lohnfortzahlung für ärztliche Eignungsuntersuchungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sowie ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz. Wir haben den Begriff des ‚Einsatzes‘ nachgeschärft, damit klar ist, wie umfangreich eine Freistellung von der Arbeit zu erfolgen hat und damit die Lohnersatzansprüche eindeutig bestimmbar werden. Die Fördermöglichkeiten für die ehrenamtlich Tätigen in der Bergwacht und im Wasserrettungsdienst wurden so verbessert. All das, damit diejenigen, die für den Bevölkerungsschutz da sind, die bestmöglichen Bedingungen erhalten und auf keinen Fall Nachteile für ihr Ehrenamt hinnehmen müssen.”