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Albrecht Pallas

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Sachsens Beamte können endlich ohne Nachteile in die gesetzliche Krankenversicherung

5. Juli 2023

Kategorien: Alle | Pressemitteilung
Foto: Julian Hoffmann

Albrecht Pallas, Sprecher für Inneres und Kommunales der SPD-Fraktion, erklärt dazu:

“Auch sächsische Beamt:innen können sich in Zukunft gesetzlich krankenversichern – ohne dabei Geld draufzuzahlen. Aus Gesprächen mit und Zuschriften von Beamt:innen weiß ich, wie drängend diese Änderung für viele ist. Denn viele wollen sich solidarisch versichern, ihnen wurde es aber bisher so gut wie unmöglich gemacht, das zu tun. Das zu ändern, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung schützt außerdem vor hohen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im Alter, auch bei Vorerkrankungen und wird daher für viele attraktiv sein. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es diese Wahlfreiheit. Viele andere Bundesländer bieten diese schon länger – Sachsen schließt nun auf und wird dadurch attraktiver.”

Mit dem Beschluss des 4. Dienstrechtsänderungsgesetzes wird der Gesetzentwurf der Staatsregierung deutlich nachgebessert. Mit dem Gesetz wird außerdem das Tarifergebnis 2021 auch für die sächsischen Beamt:innen umgesetzt – die Erhöhung wurde bereits seit Anfang des Jahres rückwirkend ausgezahlt. 

Zudem wird die Besoldung auch an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 angepasst. Die Beihilfesätze werden auf 90 Prozent erhöht und es wird einen zusätzlichen Zuschuss zur Krankenversicherung geben. Dies gilt rückwirkend für alle Berechtigten. 

Albrecht Pallas: “Wertschätzung für unsere Beamt:innen, z.B. in der Polizei, darf nicht nur Thema von Sonntagsreden sein. Sie muss praktisch werden. Und da lohnt sich auch der Streit mit dem Finanzminister, das haben die Verhandlungen gezeigt. Denn es geht um die wertvollste Ressource, die wir haben: Unser Personal.”

Die Gesetzesänderung stärkt zudem den Öffentlichen Gesundheitsdienst: Sachsen wird das Geld vom Bund für Zulagen für Ärzt:innen vollständig nutzen. Zusätzlich erhält die Staatsregierung den Auftrag, bis zum 30. Juni 2025 eine Reform der aktuell schon sehr veralteten Sächsischen Besoldungsordnung zu erarbeiten und die Zulage für die Tätigkeit der Notfallsanitäter:innen auf vier Euro zu erhöhen.