Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen, die sich beispielsweise beruflich fortbilden möchten oder sich in Vereinen & Initiativen, beim Sport, in Rettungsdiensten oder im Katastrophenschutz ehrenamtlich engagieren, sollen zukünftig das Recht auf 5 Tage Bildungszeit im Jahr bekommen!
Damit soll der gesetzliche Anspruch auf Bildungszeit endlich auch bei uns im Freistaat umgesetzt werden. In fast allen Bundesländern ist dies bereits erfolgt.
Davon profitieren nicht nur die Beschäftigten: Auch für Arbeitgeber:innen, Bildungseinrichtungen und ehrenamtlich tätige Vereine sowie Institutionen im Freistaat bietet das Gesetz einen großen Fortschritt.
Weitere Infos unter: Bildungszeit – Zeit für Sachsen – Startseite (zeit-fuer-sachsen.de)