Für eine gesunde Stadt: Bäume sind keine reine Privatsache
Sächsischer Landtag ändert Naturschutzgesetz +++ Schwarz-Gelbes „Baum-Ab-Gesetz“ ist Geschichte +++
Der Dresdner SPD-Landtagsabgeordnete Albrecht Pallas erklärt anlässlich der Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes: „Für ein gesundes Klima in den Städten brauchen wir ausreichend Grün. Bäume sind auch auf Privatgrundstücken keine reine Privatsache. Denn sie haben einen Nutzen für alle Einwohner und sind auch Allgemeingut. Sie haben eine große Bedeutung für die biologische Vielfalt und für Klima, Wasser und Boden. Mit dem heutigen Landtagsbeschlusss ist das schwarz-gelbe Baum-Ab-Gesetz Geschichte. Endlich können die Städte und Gemeinden wieder vor Ort entscheiden, welche Regelungen sie für notwendig erachten.“
Stefan Engel, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion Dresden, ergänzt: „Ich freue mich, dass Dresden endlich wieder mehr Entscheidungsspielraum bekommt. Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes wird eine wichtige umweltpolitische Forderung der SPD Realität. Beim eklatanten Mangel an städtischen Flächen müssen wir auch private Grundstücksbesitzer*innen stärker in der Pflicht nehmen. Damit bekämpfen wir die auch Überhitzung unserer Stadt. Beim Baumschutz geht es nicht darum, pauschal jede Fällung abzulehnen. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung hier auch zukünftig sorgfältig abwägen wird. Eine SPD-Anfrage an die Stadtverwaltung hat übrigens ergeben, dass die bestehende Dresdner Gehölzschutzsatzung durch die neue Landesregelung nun wieder vollständig in Kraft tritt. Dem Versuch der CDU-Stadtratsfraktion, unsere kommunale Satzung jetzt pauschal außer Kraft zu setzen, erteilen wir eine klare Absage.“
Hintergrund:
Am heutigen dritten Februar hat der Sächsische Landtag das Sächsische Naturschutzgesetz hinsichtlich des kommunalen Baumschutzes geändert. Bisher waren Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nicht geschützt und konnten ohne behördliche Genehmigung einfach gefällt werden. Mit der Änderung haben die Kommunen nun wieder die Möglichkeit, die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Klimaschutzes weitaus umfassender als bisher in den entsprechenden Gehölzschutzsatzungen zu manifestieren.
Anhang: Anfrageantwort der Dresdner Stadtverwaltung zur Anwendung der Gehölzschutzsatzung in Dresden