Opfer von Gewalttaten, die sich an die Polizei wenden, müssen mit der notwendigen Sensibilität und Empathie behandelt werden. Dabei muss vermieden werden, dass sie durch die Beschäftigung mit dem Angriff auf sie nicht ein weiteres Mal traumatisiert werden. Dazu gibt es bereits geschultes Personal, aber wir wollen die Situation in Polizei und Justiz weiter verbessern. Deshalb soll es künftig in allen Polizeidirektionen hauptamtliche Opferschutzbeauftragte geben.
Wir wollen außerdem die Opfer und ihre Vertrauenspersonen ermutigen, die Verfolgung solcher Straftaten möglich zu machen, da die Dunkelziffer geschätzt zwischen 70 und 92 Prozent liegt. Deshalb soll u.a. ein Netzwerk entstehen, welches dafür sorgt, dass möglichst viele Betroffene sexualisierter Gewalt eine sogenannte „verfahrensunabhängige Beweissicherung“ durchführen können. Das heißt Beweise werden schon vor einer Anzeige und der Eröffnung eines Verfahrens gesichert.
Dafür sollen besonders Krankenhäuser sowie Ärztinnen und Ärzte gewonnen werden, die Beweise so aufnehmen können, dass diese später in einem Gerichtsprozess noch verwendbar sind. So kann eine betroffene Person auch später noch eine Anzeige stellen und muss nicht mitten im Trauma der Gewalttat entscheiden, ob es eineN StraftäterIn anzeigen will, der vielleicht aus dem Kreis von Verwandten oder Bekannten kommt. StraftäterInnen können so auch später noch zur Verantwortung gezogen werden. Der Antrag enthält noch weitere Punkte, die bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten umgesetzt werden sollen.
Hier finden Sie den ANTRAG noch einmal zum Nachlesen.