PRESSEMITTEILUNG der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen einen Antrag mit neuen Leitlinien zur Wohnraumförderung in Sachsen in die nächste Sitzung des Landtages ein. Für die SPD-Fraktion ist dabei die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsräumen Dresden und Leipzig am wichtigsten.
Albrecht Pallas, Sprecher für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum Antrag „Sozialen Wohnungsbau stärken – Demografischen Wandel begleiten – neue Instrumente nutzen“ (Drucksache 6/5375):
Sachsen braucht sozialen Wohnungsbau
+++ Koalition will Förderinstrumente weiterentwickeln +++
„Der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine unserer Hauptaufgaben. Wir müssen verhindern, dass sozial Schwache auch geographisch immer mehr an den Rand gedrängt werden. Der Markt leistet das allein aber nicht“,
erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas.
In Dresden und Leipzig werden noch zu wenige Wohnungen geschaffen, die für Menschen mit schmalem Geldbeutel bezahlbar sind. Daher braucht es einen Paradigmenwechsel – ein neues Programm für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen.
„Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft die Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können“,
ergänzt Pallas.
Laut Pallas reichen die bestehenden Möglichkeiten zur Wohnraumförderung, die auf vergünstigten Krediten beruhen, nicht aus.
„In Zeiten günstiger Zinsen auf dem freien Kapitalmarkt laufen die bisherigen Instrumente ins Leere. Wir brauchen eine Zuschussförderung für die soziale Wohnraumförderung im Bereich Neubau und Sanierung. Da die Leerstandsquote in Dresden bereits weniger als drei Prozent beträgt, müssen wir hier vor allem Neubauprojekte unterstützen. In Leipzig, wo es noch viele unsanierte Wohnungen gibt, gilt es die Sanierung und Modernisierung zu fördern“,
so Pallas.
Unterstützung kommt auch von Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Der Bund stellt den Ländern bis 2019 zusätzlich insgesamt 500 Mio. Euro für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen sollen diese Mittel hauptsächlich für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden.