Am 08. Mai erstattete Albrecht Pallas, MdL Strafanzeige gegen die Marina-Garden-Investorin, Regine Töberich, aufgrund des Verdachts der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 StGB. Infolge des Streits um den Bebauungsplan auf dem Baugebiet am Neustädter Hafen ließ Töberich zum 07. Mai den Elberadweg auf ca. 80 Metern wegbaggern. Der Radweg verläuft auf ihrem Grundstück, ist aber öffentlich gewidmet und gehört somit zu den von § 304 StGB geschützten Gegenständen. Die Umsetzung ihres angedrohten Akts der Selbstjustiz zieht nun juristische Konsequenzen nach sich. Nun wird die Staatsanwaltschaft ermitteln.
„Der Frust über die Rückstellung ihres Bauvorhabens berechtigt Töberich nicht, sich selbst zum Herrn über Recht und Gesetz aufzuschwingen. 80 Meter täglich öffentlich genutzten Radweg zu zerstören, hat nichts mit einem ‚symbolischen Stinkefinger‘, wie Frau Töberich sagt, zu tun. Auch unliebsame Stadtratsentscheidungen können kein Grund für ein solches rechtswidriges und gefährliches Verhalten sein – dafür wird Töberich nun zur Verantwortung gezogen“, so Albrecht Pallas.
Bei der Bebauung im Bereich Leipziger Vorstadt räumte die rot-grün-rote Stadtratskooperation Aspekten der Stadtplanung und des Hochwasserschutzes stärkere Berücksichtigung ein, weshalb Änderungen an der baulichen Umsetzung des Projekts ‚Marina Garden‘ absehbar wurden. Daraufhin drohte Investorin Töberich bereits Anfang des Jahres mit dem Abriss des Elberadwegs auf ihrem Grundstück, sollte sie ihr Projekt nicht wie geplant umsetzen können.